juni 2000
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Zeigen Sie Zivilcourage, greifen Sie ein!
Sie fühlen sich vielleicht ohnmächtig, wenn Sie an Bord eines Flugzeuges
an Händen und Füßen gefesselte Menschen sitzen sehen, die in Begleitung
von Zivilpolizisten sind. Sie glauben nichts tun zu können, um die gewaltsame
Abschiebung aufzuhalten. Irrtum! BGS-Beamte haben nach dem Schließen der
Flugzeugtüren keine polizeilichen Befugnisse und sind normale Passagiere!
Die Bordgewalt obliegt dem Flugkapitän. Er ist für die Sicherheit der
Passagiere verantwortlich und entscheidet, ob er startet. Er wird zur
Rechenschaft gezogen, wenn ein Passagier verletzt wird oder zu Tode kommt.
Grund genug für ihn, den Transport von Passagieren, die nicht freiwillig
mitfliegen, abzulehnen. Nach dem Tokioter Abkommen von 1964 können in
Ausnahmefällen Besatzungsmitglieder und Fluggäste geeignete Maßnahmen
ergreifen, um strafbare Handlungen zu unterbinden, auch wenn der Flugkapitän
sie nicht dazu ermächtigt hat. Passagiere, die Vorfälle beobachten, bei
denen Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit eines Mitpassagiers
besteht, sind verpflichtet zu helfen. Wegschauen ist unterlassene Hilfeleistung.
Wer eingreift handelt rechtmäßig und hat nicht zu befürchten, wegen Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte belangt zu werden. Diese Rechtsauffassung vertritt
auch Jörg Radeck von der Gewerkschaft der Polizei: »Eigentlich müssten
Passagiere im Falle von Zwangsmaßnahmen gegen die Polizeibeamten vorgehen,
da diese in einem rechtsfreien Raum handeln.«
Die Frankfurter Rundschau berichtet am 29.5.1999: »Aufgebrachte Passagiere
haben auf einem Swiss-Air-Flug nach Kinshasa einen gefesselten Asylbewerber
befreit und die begleitenden Schweizer Polizeibeamten angegriffen. Der
23-jährige Kongolese kehrte daraufhin in die Schweiz zurück und wurde
auf freien Fuß gesetzt, da die Abschiebehaft abgelaufen war...«
Am 10. März 1998 gelang es dem Freund eines Kurden, ein Ticket für die
Maschine zu bekommen, mit der jener vom Flughafen Köln/Bonn abgeschoben
werden sollte. Im Flugzeug folgten sie der Aufforderung sich zu setzen
und anzuschnallen nicht, sondern blieben solange stehen, bis sie von der
Polizei aus dem Flugzeug gebracht wurden. Monate später gewährte das Verwaltungsgericht
dem Kurden Abschiebeschutz.
Sollten Sie eine Abschiebung beobachten, mischen Sie sich ein! Protestieren
Sie lautstark! Kommen Sie der Aufforderung sich zu setzen nicht nach!
Verweigern Sie die Auforderung sich anzuschnallen! Fordern Sie das Personal
auf, diese Abschiebung zu verhindern! Verweisen Sie auf die Verletzung
der Menschenrechte! Fordern Sie den Flugkapitän auf, die Durchführung
der Abschiebung zu verhindern! Drohen Sie mit Fluglinienboykott! Teilen
Sie Ihre Beobachtungen der Öffentlichkeit mit und schicken Sie Protestbriefe
an die Verwaltung der Lufthansa!
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Text-Tafel 1
Text-Tafel 3
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